Das Wort, das fehlt
Diesen Sommer sagte FDP-Nationalrat Marcel Dobler gegenüber einem Newsportal: «Penisträgerinnen im Paradiesli oder in Frauensaunas haben für mich nichts zu suchen.» Er meinte keine bestimmte Person. Er meinte trans Frauen.
Ich kenne solche Sätze schon länger. In einem meiner Wiederholungskurse sass ich im Aufenthaltsraum, in derselben Uniform wie die Männer um mich herum. Einer meiner Köche erzählte von einer Frau, die er kennengelernt hatte, und überlegte laut, was er täte, wenn sie sich als trans herausstellte. Die anderen lachten. Ich war seine Vorgesetzte und musste mich zusammenreissen, um nicht zu weinen. Niemand im Raum ahnte, dass er gerade über jemanden wie mich redete.
Das war ein Spruch unter Männern, in einem geschlossenen Raum. Doblers Satz dagegen fiel öffentlich und richtete sich gegen eine ganze Gruppe. Bei Gruppen, die im Gesetz genannt sind, prüfen Gerichte in solchen Fällen, ob die Strafnorm verletzt ist. Trans Menschen sind dort nicht genannt. Auf uns ist die Norm gar nicht anwendbar. Im Gesetz fehlt ein Wort.
Das Zivilgesetzbuch kennt mich inzwischen als Frau. Das Strafgesetzbuch kennt mich nicht.
Wer in der Schweiz öffentlich schreibt, Schwule seien eine Gefahr für Kinder, riskiert eine Strafe. Seit Juli 2020. Wer denselben Satz über trans Frauen schreibt, fällt nicht unter diese Strafnorm.
Das ist nicht bloss meine Einschätzung. Der Bundesrat hat es letzten November selbst aufgeschrieben, in einem Bericht über die Situation nicht binärer Personen. Das Geschlecht, die Geschlechtsidentität und die Geschlechtsmerkmale seien von der Strafnorm «bisher jedoch nicht erfasst».
Die Strafnorm heisst Artikel 261bis. Man kennt sie als Anti-Rassismus-Strafnorm. Sie verbietet, öffentlich zu Hass gegen eine Gruppe aufzurufen oder sie herabzusetzen, wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion. 2020 kam die sexuelle Orientierung dazu. Schon das war spät. Norwegen schützt Schwule und Lesben seit 1981 vor Hetze, Frankreich seit 2004.
Wir hätten auch dazukommen sollen.
2018 wollte der Nationalrat beides aufnehmen, die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität. Ein Sprecher der GLP sagte, das betreffe etwa 40’000 Menschen und habe nichts mit Sexualität zu tun. Der Bundesrat war dagegen. Die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga nannte den Begriff im Schweizer Recht unbekannt und relativ unbestimmt. Geschlechtsidentität sei ein individuelles, zutiefst intimes Gefühl.
Der Ständerat strich das Wort. Geschlechtsidentität sei nicht klar fassbar, hiess es. Der Nationalrat lenkte ein. Im Februar 2020 sagte das Volk mit 63 Prozent Ja. Zu einem Schutz, aus dem man uns vorher herausgenommen hatte.
Man muss hier genau sein. Wer mich persönlich beleidigt, macht sich auch heute strafbar, dafür gibt es die Ehrverletzungsdelikte. Was fehlt, ist der Schutz als Gruppe. «Trans Frauen sind verkleidete Männer» trifft keine bestimmte Person. Es trifft jede trans Frau, und genau deshalb fällt es nicht unter die Strafnorm.
Wie ernst die Gerichte diese Grenze nehmen, zeigt ein Urteil von 2024. Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung des rechtsextremen Essayisten Alain Soral, der eine Journalistin wegen ihrer sexuellen Orientierung herabgesetzt hatte. In der Begründung grenzte es ausdrücklich ab: Er habe auf ihre sexuelle Orientierung gezielt, nicht auf ihre Geschlechtsidentität. Nach dieser Logik wäre derselbe Angriff auf eine trans Frau kein Fall für die Strafnorm gewesen.
Bleibt das Argument von damals. Der Begriff sei zu unbestimmt.
Seit 2022 entscheidet in der Schweiz eine innere Überzeugung darüber, welches Geschlecht im Register steht. Die Zivilstandsämter wenden das seither an, rund 600 Mal im Jahr. Und der Bundesrat definiert Geschlechtsidentität inzwischen selbst, im selben Bericht vom letzten November, als «das innere, individuelle und tief empfundene Gefühl einer Person über ihre Geschlechtszugehörigkeit».
Ein Begriff, der zu unbestimmt ist, um mich vor Hetze zu schützen, war bestimmt genug, um mich amtlich zur Frau zu machen.
Andere Länder schützen trans Menschen längst. Frankreich schützt trans Menschen seit 2012, damals noch unter dem Begriff «identité sexuelle». Das war acht Jahre, bevor die Schweiz Schwule und Lesben schützte. 2017 ersetzte Frankreich den Begriff in seinen Hassrede-Artikeln durch «identité de genre», gerade um Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung klar auseinanderzuhalten. Es ist dieselbe Unterscheidung, die das Bundesgericht im Fall Soral macht.
Norwegen erlaubt die Änderung des Geschlechts ohne Diagnose seit 2016, also ähnlich wie wir seit 2022. 2021 hat das Parlament Hassrede gegen trans Menschen unter Strafe gestellt, eingebracht von einer konservativ geführten Regierung. Den zweiten Schritt hat die Schweiz nicht gemacht.
Warum also tut sich die Schweiz so schwer, wenn es um uns geht?
Ein Grund ist das Argument von 2018, der Begriff sei unscharf. Es hält sich, obwohl es nicht mehr trägt, weil es vernünftig klingt. In der Debatte wirkt es so: Niemand muss sich gegen den Schutz von trans Menschen aussprechen. Es genügt, Zweifel zu äussern, ob sich das Merkmal klar bestimmen lässt.
Ein zweiter ist die Sorge vor zu viel Strafrecht. Die SVP sagt, es gebe schon genug Tatbestände. Ein Strafrechtsprofessor warnte im Blick, wenn alles strafbar sei, sei nichts strafbar. Die Kommission des Ständerats fand, eine Erweiterung sei keine Lösung und belaste die Justiz. Das sind ernsthafte Einwände. Nur gab es sie 2020 bei Schwulen und Lesben auch, und das Volk hat trotzdem Ja gesagt.
Der dritte Grund ist unbequemer. Die Strafnorm verbietet nicht nur Hetze, sondern auch, jemandem wegen eines geschützten Merkmals eine Leistung zu verweigern. Kaum stand «Geschlecht» zur Debatte, fragten die Medien, was das für Frauenbadis und Frauendiscos heisse. Damit landet jede Diskussion über unseren Schutz dort, wo sie seit dem Marzili steht: bei der Frage, wer in einen Frauenraum darf. Wer trans Frauen schützen will, bekommt eine Debatte über Umkleidekabinen. Das macht das Thema für viele zu heiss.
Und dann ist da etwas, worüber ich schon geschrieben habe. Für Schwule und Lesben kam die Abstimmung 2020 nicht aus dem Nichts. Fast alle kannten inzwischen jemanden. Bei uns ist das anders, so erlebe ich es jedenfalls. Wir sind wenige, und wer die Transition hinter sich hat, verschwindet oft aus dem Blick. Wer niemanden kennt, für den bleibt das Thema abstrakt. Und eine abstrakte Gruppe lässt sich leicht vertagen.
Dazu kommt das Ausland. In England ist trans in den letzten Jahren zum Kulturkampf geworden, und die Bilder und Argumente von dort tauchen hier wieder auf, bis hin zum Schwimmbad im KI-Bild der SVP.
Am Ende sind wir für viele im Parlament ein Risiko ohne Gewinn. Wer uns schützt, gewinnt kaum Stimmen, kann aber welche verlieren. Dass die Initiativen trotzdem durchgekommen sind, verdanken sie Frauen aus sechs Parteien, die über Frauenhass gesprochen haben.
Über uns hat dabei kaum jemand gesprochen.
Es gibt einen neuen Anlauf, nur über einen Umweg. 2021 reichten sechs Nationalrätinnen aus sechs Parteien gleichlautende Initiativen ein. Ins Gesetz soll ein einziges Wort: Geschlecht. Auslöser war ein frauenverachtendes Transparent von Schaffhauser Fans beim Spiel gegen den FC Winterthur, das straflos blieb. Der Nationalrat stimmte im Dezember 2023 zu, nur die SVP war dagegen. Der Ständerat zog ein Jahr später knapp nach, mit 21 zu 18 Stimmen.
Das ist eine gute Nachricht. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht, «Geschlecht» wäre so zu verstehen wie in der Bundesverfassung und würde damit auch Transidentität, Nichtbinarität und Intergeschlechtlichkeit erfassen.
Ganz traue ich dem trotzdem nicht. Im Initiativtext steht nur «Geschlecht», begründet wurde er mit Frauenhass. In der französischen Fassung steht «sexe», nicht «identité de genre». Das ist nicht bedeutungslos, denn alle drei Amtssprachen sind gleichermassen verbindlich. Die Frage ist, ob alle Fassungen denselben Schutz erkennen lassen. Und die Gegner werfen genau diesem Wort vor, es sei unscharf geworden. Steht im Gesetz oder wenigstens im Bericht dazu nicht klar, wer gemeint ist, entscheiden am Ende die Gerichte. Im Fall Soral hat das Bundesgericht gezeigt, wie genau es den Wortlaut nimmt.
Am 19. und 20. November steht das Geschäft auf der Traktandenliste der Rechtskommission des Nationalrats. Ein Entwurf liegt noch nicht vor. Was ich mir wünsche, ist eine Formulierung, die den Schutz unmissverständlich festhält. Geschlecht, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale. Die Auslegung des Bundesrats ist ein gutes Zeichen, aber sie bindet die Gerichte nicht so, wie es der Gesetzestext tut.
Das Umfeld dafür wird nicht besser. Für 2024 gingen bei der LGBTIQ-Helpline 309 Meldungen zu queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung ein, die Hälfte davon von trans Personen. Das sind nur die Meldungen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, auch weil nur wenige Kantone queerfeindliche Hassdelikte überhaupt erfassen. Am 24. September hat der Ständerat eine Motion abgelehnt, die die Geschlechtsidentität im Gleichstellungsgesetz verankern wollte. Und die SVP-Fraktion will die Erleichterung beim Geschlechtseintrag rückgängig machen, nach dem Vorfall im Marzili, über den ich hier geschrieben habe.
Die Debatte hat also zwei Seiten. Auf der einen soll es schwieriger werden, dass wir anerkannt werden. Auf der anderen bleibt offen, ob man öffentlich gegen uns hetzen darf.
Im Bus, im Laden, im Büro merkt man meistens nicht, dass ich trans bin. Wenn Leute erfahren, dass ich trans bin, sind sie meistens erstaunt. Ich könnte es dabei belassen. Trotzdem sage ich öffentlich, dass ich trans bin, weil ich politisch genau hier etwas ändern will. Dass ich das tue, ist eine Entscheidung. Dass ich dafür nicht vor öffentlicher Hetze geschützt bin, ist keine.
Hier steht mein Name. Ich bin politisch aktiv, ich schreibe über mich, und ich weiss, dass man trans Frauen öffentlich herabsetzen darf, ohne dass das Strafrecht greift. Ich will mich nicht wie eine Zielscheibe fühlen, nur weil es legal ist.
Ein Gesetz gegen Hetze schützt nicht nur die Person, gegen die sich eine Aussage richtet. Es setzt auch Grenzen dafür, wie eine Gruppe öffentlich herabgesetzt werden darf. Für Schwule und Lesben gibt es diese Grenze seit 2020. Für uns gibt es sie nicht.
Der Staat hat mir geglaubt, als ich gesagt habe, wer ich bin. Ins Strafgesetzbuch hat er es noch nicht geschrieben.