Was die Kasse nicht sieht
Alle zwei Wochen lege ich mich auf denselben Stuhl, um mir Haar für Haar aus dem Gesicht entfernen zu lassen. Dafür zahlt meine Krankenkasse keinen Rappen. Kinn, Kiefer, Hals. Die Kosmetikerin setzt eine feine Nadel an, ein kleiner Stich, ein kurzer Stromstoss, dann das Piepsen der Maschine. Es tut weh, ohne Betäubungscreme würde ich es nicht aushalten. Sprechen kann ich dabei nicht, also höre ich Podcasts, von Meyer:Wermuth bis zu *innenpolitik, dem feministischen Podcast der SP. Nach einer Stunde liege ich immer noch da, und im Kopf zähle ich. Nicht die Haare, die nach und nach verschwinden, sondern wie viele von den hunderten Stunden noch übrig sind, bis alle weg sind.
In meinem ersten Eintrag habe ich geschrieben, was mir vorher niemand gesagt hatte: dass am Zivilstandesamt noch nicht Schluss war. Das hier ist die Fortsetzung. Nur geht es diesmal nicht um Formulare, sondern um Geld. Und um eine Frage, die ich mir vorher nie gestellt hatte. Wer entscheidet eigentlich, was an mir Medizin ist und was nur Eitelkeit?
Die Antwort steht im Gesetz. Eine Geschlechtsangleichung zahlt die Grundversicherung, wenn sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (Art. 32 KVG), also medizinisch notwendig. Was als rein ästhetisch gilt, zählt nicht als Behandlung und wird nicht bezahlt. Das klingt vernünftig. Das Problem ist nur, wer das Wort ästhetisch anwendet. Denn fast alles, was ich tue, um als Frau gelesen zu werden, lässt sich auch als Eitelkeit abtun. Es kommt darauf an, wer hinschaut. Und wer das entscheidet, liesse sich ändern.
Bei den Körperhaaren fängt es an. Mein Haarwuchs ist der, mit dem ich geboren wurde, eher dunkel, eher dicht. Eigentlich müsste die Kasse das zahlen. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass typisch männliche Behaarung an sichtbaren Stellen übernommen werden muss, und als sichtbar gilt dort sogar, was beim Sport, beim Baden oder im Sommerkleid zu sehen ist (Urteil 9C_465/2010). Ich habe mich darauf berufen, mehrere Kostengutsprachen beantragt, mit meiner Kasse gestritten. Ohne Erfolg. Das Argument dagegen kenne ich inzwischen auswendig: So etwas hätten Frauen auch. Bei der Mehrheit feiner Flaum, hier und da ein paar Haare, sicher. Aber was bei mir täglich, dicht und schnell nachwächst, ist damit nicht zu vergleichen. Trotzdem genügt der Satz, um aus einer Behandlung Kosmetik zu machen. Am Ende zahle ich es selbst. So lernt man früh, dass der eigene Körper eine laufende Rechnung ist.
Beim Gesicht wird es seltsam. Die Nadelepilation, das einzelne Veröden der hellen und grauen Haare, die kein Laser erwischt, zahlt die Kasse, aber nur, wenn ein:e Ärzt:in sie macht. Beim Kosmetikstudio zahlt sie nicht (Bundesgericht, Urteil 9C_183/2016). So ist die Regel. Nur ist mir keine Arztpraxis bekannt, die das anbietet. Also lande ich doch im Studio, und damit auf der eigenen Rechnung. Nicht weil mir die Behandlung nicht zusteht, sondern weil es niemanden gibt, bei dem ich sie so bekomme, dass die Kasse zahlt. Ein Recht, das auf dem Papier steht, aber in der Wirklichkeit keine Anwendung findet.
Beim nächsten Schritt entscheidet nicht mehr die Kasse, sondern am Ende ein Gericht. Bei der Gesichtsfeminisierung geht es darum, ob ein Merkmal in meinem Gesicht typisch männlich und mit einem weiblichen Gesicht unvereinbar ist. Man hat tatsächlich über Kieferwinkel gestritten. Über Millimeter Knochen. Ob mein Kiefer männlich genug ist, um eine Behandlung zu rechtfertigen, oder ob ihn auch eine Frau haben könnte. Das Bundesgericht hat die Leistungspflicht für die Gesichtsfeminisierung eng gefasst: nur wenn ein Merkmal typisch männlich und mit einem weiblichen Gesicht unvereinbar ist (Urteil 9C_123/2022). Im Klartext: Über meinen Anspruch entscheidet, wie jemand anderes mein Gesicht liest. Das Transgender Network nennt diese enge Auslegung mit dem heutigen Stand der Medizin unvereinbar.
Ich mache es trotzdem. Nur nicht hier. Ich gehe dafür nach Frankreich, weil es dort einen Bruchteil kostet. Nicht, weil es schneller ginge. Warten muss ich auch dort, zwei Jahre. Die Listen sind so lang, weil Frauen aus halb Europa kommen, aus der Schweiz, aus Deutschland, von überall, sogar von Übersee. Eine Chirurgin, ein Operationstisch, und davor eine Schlange, die über Grenzen reicht. Ich bin eine von vielen, und das ist der Punkt. Es ist nicht mein Pech, sondern ein Muster, das überall gleich aussieht. Die Kasse zahlt eine Behandlung im Ausland ohnehin nur in Ausnahmefällen, und tiefere Kosten dürfen dabei ausdrücklich keine Rolle spielen (BGE 145 V 170). Man verlässt das Land nicht, um Zeit zu sparen, sondern weil man sich das eigene Gesicht zu Hause nicht leisten kann.
Zuletzt die Haare, die gehen. Haarverlust nach männlichem Muster ist genau das, was einen verrät. Die Stirn, die zurückweicht. Oben der Wirbel, der dünner wird. Auch von hinten, auch im Vorbeigehen. Eine Transplantation müsste passieren, solange noch genug eigenes Haar zum Verpflanzen da ist. Genau dann gilt sie als kosmetisch. Als wäre das bei mir dasselbe wie bei einem Mann, der älter wird. Bei mir ist es der Rest eines Körpers, der in die falsche Richtung gewachsen ist.
Die Kasse zahlt durchaus. Die genitale Operation ist anerkannt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch eine Brustvergrösserung wird übernommen, falls unter den Hormonen kaum Brust gewachsen ist. Aber dieser Nebensatz. Falls kaum gewachsen. Ob das so ist, entscheide nicht ich. Das entscheidet ein:e Vertrauensärzt:in. Diese Person beurteilt, ob da genug fehlt, damit es als notwendig gilt und nicht als Wunsch. Dieselbe Stelle wie beim Kiefer, nur weiter unten. Am Ende sitzt immer eine fremde Person da und schätzt ab, wie weit mein Körper noch männlich ist.
Und um überhaupt so weit zu kommen, muss ich meinen Körper dokumentieren. Fotos von meinem Bartwuchs, Fotos von meiner Brust, abgeschickt an die Kasse. Für die Bartbilder musste ich die Haare für Tage wachsen lassen, genau das, was ich sonst jeden Morgen wegrasiere. In den Spiegel schaute ich in dieser Zeit kaum noch, und vor die Tür traute ich mich fast nicht. Man tut es, weil es sein muss. Aber in solchen Momenten bin ich kein Mensch, sondern ein Fall in einer Akte.
Wenn ich einen Schritt zurücktrete, sehe ich, was dahintersteckt. Was unter der Kleidung bleibt, zahlt die Kasse zuverlässig. Was man im Bus, im Büro, auf der Strasse sieht, wird schwierig. Und das Gesicht ist nun mal das, was im Alltag über mich entscheidet: ob ich richtig gelesen werde, ob ich schiefe Blicke ernte, ob ich mich sicher fühle, ob ich Hass erdulden muss oder ihm zum Opfer falle. Ausgerechnet das gilt am ehesten als Eitelkeit.
Vor einem Jahr bin ich in fünf Minuten am Schalter zu Alyssa geworden. Das ging leicht, und ich habe damals geschrieben, dass diese Leichtigkeit kein Zufall war, sondern über Jahre erkämpft. Bei den Kosten zeigt sich die Kehrseite. Eine Stunde Epilation kostet rund 190 Franken. Das alles zahle ich selbst. Um es zu stemmen, verzichte ich auf vieles, eine kleine Wohnung, keine Reisen, jeder Rappen, der übrig bleibt, fliesst in die Behandlungen. Ich verlange nichts geschenkt. Aber wer so vieles aufgibt, um eine Behandlung zu bezahlen, hält sie nicht für Luxus.
Das System, wie es heute ist, funktioniert nicht. Es hat zu viele Lücken. Manche liessen sich ohne grossen Aufwand schliessen, für die Nadelepilation etwa bräuchte es nur eine ärztlich begleitete Stelle, und schon wäre sie kassenpflichtig. Andere wiegen schwerer. Aber im Kern bleibt ein Satz: Es kann nicht sein, dass mein Leben davon abhängt, ob jemand meine Behandlungen als ästhetisch betrachtet oder nicht. Nicht nur meines, sondern das vieler anderer.
Genau deshalb schreibe ich darüber. Ich will diese Lücken benennen, damit sie nicht einfach so bleiben. Ich habe mich entschieden, nicht zu warten, bis jemand anderes es richtet, sondern es selbst anzugehen. Politisch aktiver zu werden. Oder hier, in diesem Blog, meinen Gedanken freien Lauf zu lassen.
Nächste Woche liege ich wieder auf dem Stuhl. Kinn, Kiefer, Hals. Haar für Haar. Und im Kopf zähle ich weiter die Stunden.